Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2014 - L 7 AS 309/14 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensgang
- SG Hannover, 06.03.2014 - S 70 AS 3291/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2014 - L 7 AS 309/14
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 05.10.1999 - B 6 KA 24/98 R
Streitwertfestsetzung bei Feststellungsklage
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2014 - L 7 AS 309/14
Abzustellen ist insoweit auf die sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebende Bedeutung der Sache, also in der Regel auf sein wirtschaftliches Interesse an der erstrebten Entscheidung und ihren Auswirkungen (vgl.: Bundessozialgericht, Beschluss vom 5. Oktober 1999 - B 6 KA 24/98 R), wobei maßgeblich nur solche Begehren sind, die bereits Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens waren und dem Berufungskläger durch das SG versagt worden sind (…vgl.: Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl. 2012, § 144 Rn 14).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.11.2014 - L 7 AS 1087/14 Die Anhörungsrüge des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 28. August 2014 zum Aktenzeichen L 7 AS 309/14 wird als unzulässig verworfen.
Der Kläger wendet sich mit seiner am 7. Oktober 2014 eingegangenen Anhörungsrüge nach § 178a Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) gegen das am 30. September 2014 zugestellte Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (LSG) vom 28. August 2014 im Verfahren zum Aktenzeichen L 7 AS 309/14, mit dem ohne Zulassung der Revision die Berufung verworfen worden ist gegen einen Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hannover (SG) vom 6. März 2014 zum Aktenzeichen S 70 AS 3291/11.
Es kann vor diesem Hintergrund im Ergebnis auch dahinstehen, dass der Kläger nach dem Kenntnisstand des Senats im Gesamtzeitraum des Berufungsverfahrens zum Aktenzeichen L 7 AS 309/14 tatsächlich Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II bezogen hat.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2015 - L 7 AS 184/15 Die vom Kläger mit am 12. Februar 2015 eingegangenen Schreiben mit der Begründung einer fehlenden Überprüfung durch einen anderen Senat und einer unstatthaften Verweisung auf eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision erhobene Anhörungsrüge nach § 178a Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) gegen den am 22. November 2014 zugestellten Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (LSG) vom 19. November 2014 im Verfahren zum Aktenzeichen L 7 AS 1087/14 RG, mit dem die Anhörungsrüge als unzulässig verworfen worden ist gegen ein Urteil des LSG vom 28. August 2014 zum Aktenzeichen L 7 AS 309/14, ist bereits deshalb unzulässig, weil gegen einen Beschluss, mit dem eine Anhörungsrüge gemäß § 178 a Abs. 4 Satz 1 SGG als unzulässig verworfen worden ist, keine weitere Gehörsrüge, sondern lediglich die Verfassungsbeschwerde offen steht (Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 19.10.2010 - Vf. 111-VI-09 - NJW-RR 2011, 430; Bundessozialgericht…, Beschluss vom 01.08.2007 - B 13 R 7/07 C - SozR 4-1500 § 178a Nr. 7, Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26.04.2011 - 2 BvR 597/11 - juris; Bayer. Landessozialgericht, Beschluss vom 12.01.2015 - L 15 SF 319/14 RG).